Im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts stehe ich Ihnen sowohl im Individualarbeitsrecht (Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei arbeitsrechtlichen Einzelmaßnahmen, d.h. Abmahnungen, Kündigungen oder Weisungen, im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen u.v.m.) als auch im Kollektivarbeitsrecht (Beratung und Vertretung von Arbeitnehmervertretungen oder Arbeitgebern im Zusammenhang mit betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen oder beamtenrechtlichen Angelegenheiten) zur Seite.
Aufgrund meiner besonderen Fachkenntnisse in diesem Rechtsgebiet ist mir von der Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zum Führen des Fachanwaltstitels verliehen worden.
Zu dem Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts gehören eine Vielzahl von Materien, wie beispielsweise das Vertragsrecht, Verbraucherrecht und Verbraucherschutzrecht, Kaufrecht, Dienstleistungsrecht, Werkvertragsrecht, Geschäftsbesorgungsrecht, Mietrecht u.a.m.
Innerhalb dieses Bereiches biete ich Ihnen auch im Datenschutz-, Medien- und Urheberrecht kompetente Beratung und Vertretung an.
Im Rahmen des Sozialrechts berate und vertrete ich Sie im Sozialleistungsrecht in nahezu jedem Bereich. Ich prüfe Leistungsbescheide auf deren Rechtmäßigkeit und unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden.
Strafrecht
Zum Bereich des Strafrechts gehört die Verteidigung und Vertretung in allen Verfahrensstadien vor Ermittlungsbehörden und Strafgerichten.
Ordnungswidrigkeiten- / Bußgeldrecht
Innerhalb des Ordnungswidrigkeitenrechts vertrete ich Sie vor der Bußgeldbehörde und den Gerichten.